Badminton – Training in Montabaur startet am 15.6.2021 wieder

Es ist so weit – ab Dienstag, den 15.6.2021 werden wir in Montabaur wieder trainieren. Die Bedingungen kurz zusammengefasst:

  • es gelten die Hygieneregeln aus 2020 wie bekannt (z.B. Vorgruppe muss 10 min früher raus, wir dürfen erst 18.10 Uhr rein)
  • es dürfen pro Hallendrittel 20 Personen in die Halle. Da wir zwei Drittel haben in der Kreissporthalle I, dürften also 40 Personen zum Training
  • zusätzlich gilt allerdings, dass nur in die Halle darf, wer entweder durchgeimpft ist (Bestätigung mitbringen), genesen ist (Bestätigung mitbringen), einen negativ bestätigten Schnelltest mitbringt (nicht älter als 24h) oder vor der Halle und unter Aufsicht einen selbst mitgebrachten Schnelltest durchführt, dessen Ergebnis die verantwortliche Person notiert.
  • Vorraussetzung: einer der drei gemeldeten verantwortlichen Personen ist anwesend (Gerwin Maibach, Torsten Schmalbruch, Volker Kram).
  • Nur wenn Gerwin anwesend sein kann, bieten wir die Schnelltestmöglichkeit vor Ort an – ansonsten entfällt diese Möglichkeit – beides geben wir am Vortag jeweils in der Whatsapp-Gruppe bekannt

Update vom 17.6.2021:

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Nachgang zu unserer u.g. Email vom 04.06.2021 leiten wir Ihnen anbei die 23. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes-Rheinland zur Kenntnis weiter. Die Verordnung tritt am 18.06.2021 in Kraft und ist bis einschließlich 01.07.2021 gültig.

Abweichend zu den u.g. Regeln der ablaufenden Verordnung beinhaltet die ab 18.06. geltende Landesverordnung hinsichtlich des Vereinssports im Innenbereich folgende Änderungen/Lockerungen:

  • Die Personenhöchstgrenze verdoppelt sich von bisher 1 Person je 20 m2 Hallenfläche auf 1 Person je 10 m2 Hallenfläche.
  • Die Testpflicht für Kinder bis einschließlich 14 Jahren entfällt (bisher Kinder bis 5 Jahren).
  • Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen (Umkleiden, Duschen, Toilettenräume) ist unter Beachtung der allg. Schutzmaßnahmen, insbesondere des Abstandsgebotes,  gestattet.
  • Gruppen von maximal 20 (bisher 10) Erwachsenen plus Trainer (verantwortliche Person) sowie vollständig geimpfter bzw. genesener Personen sind möglich. Bei den Kindern bis 14 Jahren bleibt die Personenzahl mit höchstens 25 bestehen.

Kreisverwaltung WW

Hallen bis min. 5.4.2021 noch gesperrt

Sehr geehrte Damen und Herren,

Herr Landrat Schwickert hat am 19.04.2021 eine weitere Allgemeinverfügung zur Anordnung von zusätzlichen Schutzmaßnahmen erlassen (siehe Anlage), die heute (21.04.2021) in Kraft tritt und bis 04.05.2021 gültig ist.

 Unter Punkt 6.  der Allgemeinverfügung ist festgelegt, dass die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport weiterhin nur im Freien – unter Einhaltung von Auflagen – erlaubt ist.

 Wir bitten daher um Kenntnisnahme und Beachtung, dass die Kreissporthallen auch künftig für den Vereinssport geschlossen bleiben müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Helga Deichmann

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Sporthallen weiterhin bis min. 11.4. gesperrt

Sehr geehrte Damen und Herren,
zum 22.03.2021 ist die 18. Corona-Bekämpfungs-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz in Kraft getreten (siehe Anlage). Im Teil 5 (Sport und Freizeit) § 10 ist geregelt, dass weiterhin kein Amateur- und Freizeitsport in Sporthallen möglich ist.
Über den Ablauftermin der Ihnen mit u.g. Email vom 16.03.2021 übersandten Allgemeinverfügung unseres Herrn Landrats am 28.03.2021 hinaus werden somit auch weiterhin die Kreissporthallen des Westerwaldkreises für den Amateur- und Freizeitsport gesperrt bleiben.
Die 18. Corona-Bekämpfungs-Verordnung tritt mit Ablauf des 11.04.2021 außer Kraft. Sobald uns Regelungen für die Zeit nach dem 11.04.2021 vorliegen, werden wir die Vereine entsprechend informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises