Hallen bis min. 5.4.2021 noch gesperrt

Sehr geehrte Damen und Herren,

Herr Landrat Schwickert hat am 19.04.2021 eine weitere Allgemeinverfügung zur Anordnung von zusätzlichen Schutzmaßnahmen erlassen (siehe Anlage), die heute (21.04.2021) in Kraft tritt und bis 04.05.2021 gültig ist.

 Unter Punkt 6.  der Allgemeinverfügung ist festgelegt, dass die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport weiterhin nur im Freien – unter Einhaltung von Auflagen – erlaubt ist.

 Wir bitten daher um Kenntnisnahme und Beachtung, dass die Kreissporthallen auch künftig für den Vereinssport geschlossen bleiben müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Helga Deichmann

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises