Sporthallen weiterhin bis min. 11.4. gesperrt

Sehr geehrte Damen und Herren,
zum 22.03.2021 ist die 18. Corona-Bekämpfungs-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz in Kraft getreten (siehe Anlage). Im Teil 5 (Sport und Freizeit) § 10 ist geregelt, dass weiterhin kein Amateur- und Freizeitsport in Sporthallen möglich ist.
Über den Ablauftermin der Ihnen mit u.g. Email vom 16.03.2021 übersandten Allgemeinverfügung unseres Herrn Landrats am 28.03.2021 hinaus werden somit auch weiterhin die Kreissporthallen des Westerwaldkreises für den Amateur- und Freizeitsport gesperrt bleiben.
Die 18. Corona-Bekämpfungs-Verordnung tritt mit Ablauf des 11.04.2021 außer Kraft. Sobald uns Regelungen für die Zeit nach dem 11.04.2021 vorliegen, werden wir die Vereine entsprechend informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises