Turnhallen mindestens bis 28.3.2021 noch gesperrt

Info von der Kreisverwaltung Westerwald:

Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der sich wieder verschärfenden Corona-Situation mit steigenden Inzidenzwerten hat der Landrat des Westerwaldkreises am 15.03.2021 eine Allgemeinverfügung zur Anordnung von zusätzlichen Schutzmaßnahmen erlassen (siehe Anlage). Gemäß Punkt 6. der Verordnung ist die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten nur im Freien mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen zulässig. Sport im Innenbereich bleibt somit weiterhin untersagt.

Die Allgemeinverfügung gilt bis zum Ablauf des 28.03.2021. Sollten uns Neuigkeiten bzgl. der Hallensperrungen vorliegen, werden wir die Vereine umgehend informieren.