{"id":40,"date":"2017-10-16T16:11:42","date_gmt":"2017-10-16T16:11:42","guid":{"rendered":"http:\/\/s522701322.online.de\/?page_id=40"},"modified":"2019-11-17T21:54:32","modified_gmt":"2019-11-17T21:54:32","slug":"vereinssatzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.sportfreunde-boden.de\/?page_id=40","title":{"rendered":"Vereinssatzung"},"content":{"rendered":"<p>Vereinssatzung der Sportfreunde Boden e.V.<\/p>\n<p>\u00a7 1 Name und Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<br \/>\nDer Verein f\u00fchrt den Namen \u201eSportfreunde Boden\u201c<br \/>\nEr hat seinen Sitz in Boden und soll in das Vereinsregister eingetragen werden.<br \/>\nNach Eintragung lautet der Name des Vereins \u201cSportfreunde Boden e.V.\u201d.<br \/>\nDas Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p>\u00a7 2 Zweck<br \/>\nDer Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung des Sports und der damit verbundenen k\u00f6rperlichen Ert\u00fcchtigung.<br \/>\nDer Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201cSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201d der Abgabenordnung.<br \/>\nDer Satzungszweck wird insbesondere durch die Erm\u00f6glichung sportlicher \u00dcbungen und Leistungen verwirklicht.<\/p>\n<p>\u00a7 3 Mittelverwendung<br \/>\nDer Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>\u00a7 4 Mitgliedschaft<br \/>\nVereinsmitglieder k\u00f6nnen nat\u00fcrliche, vollj\u00e4hrige Personen, aber auch juristische Personen werden. Jugendliche unter 18 Jahren bed\u00fcrfen der Erlaubnis der gesetzlichen Vertreter. Stimm\u00adberechtigt sind Mitglieder erst ab Vollj\u00e4hrigkeit.<br \/>\n\u00dcber einen schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Bei Ablehnung des Aufnahmegesuchs Ist der Vorstand nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gr\u00fcnde mitzuteilen.<\/p>\n<p>\u00a7 5 Beendigung der Mitgliedschaft<br \/>\nDie Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds, durch freiwilligen Austritt, Ausschlu\u00df aus dem Verein oder Verlust der Rechtsf\u00e4higkeit der juristischen Person. Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber einem vertretungs\u00adberechtigten Vorstandsmitglied. Er ist nur zum Schlu\u00df eines Kalenderjahrs unter Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist von einem Monat zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>Ein Mitglied kann durch Vorstandsbeschlu\u00df mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmit\u00adglieder ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise gegen die Vereinsinteressen oder Sat\u00adzungsinhalte versto\u00dfen hat, wobei als ein Grund zum Ausschlu\u00df auch ein unfaires, unsportliches Verhalten gegen\u00fcber anderen Vereinsmitgliedern gilt. Das Mitglied kann zudem auf Vorstandsbeschlu\u00df ausgeschlossen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Mitglieds\u00adbeitrags im R\u00fcckstand ist. Vor der Beschlu\u00dffassung ist dem Mitglied unter Fristsetzung von Seiten des Vorstandes Gelegen\u00adheit zu geben, sich hierzu zu \u00e4u\u00dfern. Der Beschlu\u00df \u00fcber den Ausschlu\u00df ist mit Gr\u00fcnden zu ver\u00adsehen und dem auszuschlie\u00dfenden Mitglied durch eingeschriebenen Brief bekanntzumachen.<\/p>\n<p>Gegen den Ausschlie\u00dfungsbeschlu\u00df des Vorstands steht dem Mitglied das Recht der Berufung an die Mitgliederversammlung zu. Die Berufung mu\u00df innerhalb von einem Monat ab Zugang des Ausschlie\u00ad\u00dfungsbeschlusses beim Vorstand schriftlich eingelegt werden. Bei rechtzeitiger Berufung hat der Vorstand innerhalb von zwei Monaten die Mitgliederversammlung zur Entscheidung dar\u00fcber einzuberufen. Geschieht dies nicht, gilt der Ausschlie\u00dfungsbeschlu\u00df als nicht erlassen. Wird Berufung nicht oder nicht rechtzeitig eingelegt, gilt dies als Unterwerfung unter den Aus\u00adschlie\u00dfungsbeschlu\u00df, so da\u00df die Mitgliedschaft als beendet gilt.<\/p>\n<p>\u00a7 6 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<br \/>\nVon den Mitgliedern werden Beitr\u00e4ge erhoben. Die H\u00f6he des Jahresbeitrags und die F\u00e4lligkeit werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.<br \/>\nEhrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit, sie haben die gleichen Rechte wie ordentliche Mitglieder.<br \/>\n<strong>Bei der Mitgliederversammlung am 22.11.2017 wurde einstimmig folgende Erweiterung des \u00a7 6 beschlossen:<\/strong> die Mitgliedsbeitr\u00e4ge werden ab sofort gebunden an die Mindestbetr\u00e4ge, die der Sportbund Rheinland verlangt, damit ein Verein zuschussberechtigt ist. Der Familienbeitrag wird auf &#8222;Beitrag Erwachsene + 2,50 Euro&#8220; festgelegt. Damit steigen die Mitgliedsbeitr\u00e4ge automatisch:<br \/>\nZum 1.1.2018 = 3,50 Euro (Jugendliche) \/ 5 Euro (Erwachsene) \/ 7,50 Euro (Familien bzw. Partnerschaften).<br \/>\nZum 1.1.2020 = 4 Euro (Jugendliche) \/ 6 Euro (Erwachsene) \/ 8,50 Euro (Familien bzw. Partnerschaften).<\/p>\n<p>\u00a7 7 Organe des Vereins<br \/>\nVereinsorgane sind<br \/>\n&#8211; der Vorstand<br \/>\n&#8211; die Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p>\u00a7 8 Vorstand<br \/>\nDer Vorstand im Sinn des \u00a7 26 BGB besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden. Sie vertreten den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln vertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist intern oder in der Weise beschr\u00e4nkt, da\u00df er bei Rechtsgesch\u00e4ften von mehr als 250 EURO verpflichtet ist, die Zustimmung des erweiterten Vorstands einzuholen.<\/p>\n<p>Der erweiterte Vorstand besteht aus<\/p>\n<p>a) dem Vorstand,<br \/>\nb) dem Kassenwart,<br \/>\nc) dem Jugendwart,<br \/>\nd) den Abteilungsleitern.<\/p>\n<p>\u00a7 9 Aufgaben und Zust\u00e4ndigkeit des Vorstands<br \/>\nDer Vorstand ist f\u00fcr alle Angelegenheiten des Vereins zust\u00e4ndig, soweit sie nicht einem anderen Organ durch Satzung zugewiesen sind. Zu seinen Aufgaben z\u00e4hlen insbesondere die<br \/>\n&#8211; Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung sowie Aufstellung der Tage\u00adsordnung<br \/>\n&#8211; Ausf\u00fchrung von Beschl\u00fcssen der Mitgliederversammlung<br \/>\n&#8211; Vorbereitung eines etwaigen Haushaltsplanes, Buchf\u00fchrung, Erstellung des Jahresberichts, Vorlage der Jahresplanung<br \/>\n&#8211; Beschlu\u00dffassung \u00fcber Aufnahmeantr\u00e4ge, Ausschl\u00fcsse von Mitgliedern.<\/p>\n<p>\u00a710 Wahl des Vorstands<br \/>\nDer Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt. Vorstandsmitglieder k\u00f6nnen nur Mitglieder des Vereins werden. Die Mitglieder des Vorstands werden f\u00fcr die Zeit von 2 Jahren gew\u00e4hlt. Der Vorstand bleibt bis zu einer Neuwahl im Amt.<br \/>\nMit Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstand.<\/p>\n<p>\u00a7 11 Vorstandssitzungen<br \/>\nDer Vorstand beschlie\u00dft in Sitzungen, die vom 1. oder 2. Vorsitzenden einberufen wurden. Die Vorlage einer Tagesordnung ist nicht notwendig.<br \/>\nDer Vorstand ist beschlu\u00dff\u00e4hig, wenn mehr als 50% seiner Mitglieder anwesend sind. Der Vorstand entscheidet mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die des stellvertretenden Vorsitzenden (2. Vorsitzender).<\/p>\n<p>\u00a7 12 Mitgliederversammlung<br \/>\nIn der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied \u2013 auch ein Ehrenmitglied \u2013 eine Stimme. Die \u00dcbertragung der Aus\u00fcbung des Stimmrechts auf andere Mitglieder ist nicht zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung ist insbesondere f\u00fcr folgende Angelegenheiten zust\u00e4ndig:<br \/>\n1. Wahl, Abberufung und Entlastung des Vorstands<br \/>\n2. Beschlu\u00dffassung \u00fcber \u00c4nderungen der Satzung und \u00fcber die Vereinsaufl\u00f6sung<br \/>\n3. Ernennung von besonders verdienstvollen Mitgliedern zu Ehrenmitgliedern<br \/>\n4. weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach Gesetz ergeben<\/p>\n<p>Mindestens einmal im Jahr, m\u00f6glichst im 1. Quartal, soll eine ordentliche Mitgliederversamm\u00adlung stattfinden. Sie wird vom Vorstand mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tages\u00adordnung durch schriftliche Einladung einberufen.<\/p>\n<p>Die Tagesordnung ist zu erg\u00e4nzen, wenn dies ein Mitglied bis sp\u00e4testens eine Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich fordert. Die Erg\u00e4nzung ist zu Beginn der Versammlung bekanntzu\u00admachen. Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen sind auf Antrag der Mitglieder einzuberufen, wenn 1\/3 der Vereinsmitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe der Gr\u00fcnde verlangt.<\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung ist beschlu\u00dff\u00e4hig, wenn sie ordnungsgem\u00e4\u00df einberufen wurde.<\/p>\n<p>Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit gefa\u00dft; Satzungs\u00e4nderun\u00adgen und Beschl\u00fcsse \u00fcber die Vereinsaufl\u00f6sung bed\u00fcrfen einer 3\/4-Mehrheit der anwesenden Mit\u00adglieder. Hierbei kommt es auf die abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen an. Stimmenthaltungen gelten als ung\u00fcltige Stimmen.<\/p>\n<p>\u00a7 13 Protokollierung<br \/>\n\u00dcber den Verlauf der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen, das von dem Versammlungsleiter und dem Schriftf\u00fchrer (Protokollf\u00fchrer) zu unterzeichnen ist.<\/p>\n<p>\u00a7 14 Rechnungspr\u00fcfer<br \/>\nDie von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlten zwei Rechnungspr\u00fcfer \u00fcberwachen die Kassenge\u00adsch\u00e4fte des Vereins. Eine \u00dcberpr\u00fcfung hat mindestens einmal im Jahr zu erfolgen; \u00fcber das Ergebnis ist in der Jahreshauptversammlung zu berichten.<\/p>\n<p>\u00a7 15 Aufl\u00f6sung des Vereins<br \/>\nWird mit der Aufl\u00f6sung des Vereins nur eine \u00c4nderung der Rechtsform oder eine Verschmelzung mit einem gleichartigen, anderen Verein angestrebt, so da\u00df die unmittelbare, ausschlie\u00dfliche Ver\u00adfolgung des bisherigen Vereinszwecks durch den neuen Rechtstr\u00e4ger weiterhin gew\u00e4hrleistet wird, geht das Vereinsverm\u00f6gen auf den neuen Rechtstr\u00e4ger \u00fcber. Vor Durchf\u00fchrung ist das Fi\u00adnanzamt hierzu zu h\u00f6ren.<\/p>\n<p>Bei der Aufl\u00f6sung des Vereins f\u00e4llt das Verm\u00f6gen an die Gemeinde Boden, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke, insbe\u00adsondere zur F\u00f6rderung des Sports, zu verwenden hat.<\/p>\n<p>Ist wegen Aufl\u00f6sung des Vereins oder Entziehung der Rechtsf\u00e4higkeit die Liquidation des Vereins\u00adverm\u00f6gens erforderlich, so sind die zu diesem Zeitpunkt im Amt befindlichen Vereinsvorsitzen\u00adden die Liquidatoren; es sei denn, die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft auf einer ordnungsge\u00adm\u00e4\u00df einberufenen Mitgliederversammlung \u00fcber die Einsetzung eines anderen Liquidators mit 3\/4-\u00adMehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vereinssatzung der Sportfreunde Boden e.V. \u00a7 1 Name und Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eSportfreunde Boden\u201c Er hat seinen Sitz in Boden und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 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