Corona-Regeln ab 4.12.2021

Regeln für Rheinland-Pfalz

Zur Info: da Selbsttests im Kalten eine hohe Fehlerquote haben, werden die mitgebrachten Tests im Innenraum unter Einhaltung von Maskenpflicht und Abstandsregel unter Aufsicht gemacht.

Kein Badminton in Montabaur in den Herbstferien 2021

Nutzung der Kreissporthallen in Montabaur in den Herbst-ferien 2021

Die Kreissporthallen I und II stehen den Vereinen während den kompletten Herbstferien (11.10.-22.10.2021) leider nicht zur Verfügung. In der ersten Ferienwoche finden in beiden Hallen Arbeiten an der Stromversorgung statt. In der zweiten Woche wird in beiden Hallen eine Grundreinigung durchgeführt.

Badminton – Training in Montabaur startet am 15.6.2021 wieder

Es ist so weit – ab Dienstag, den 15.6.2021 werden wir in Montabaur wieder trainieren. Die Bedingungen kurz zusammengefasst:

  • es gelten die Hygieneregeln aus 2020 wie bekannt (z.B. Vorgruppe muss 10 min früher raus, wir dürfen erst 18.10 Uhr rein)
  • es dürfen pro Hallendrittel 20 Personen in die Halle. Da wir zwei Drittel haben in der Kreissporthalle I, dürften also 40 Personen zum Training
  • zusätzlich gilt allerdings, dass nur in die Halle darf, wer entweder durchgeimpft ist (Bestätigung mitbringen), genesen ist (Bestätigung mitbringen), einen negativ bestätigten Schnelltest mitbringt (nicht älter als 24h) oder vor der Halle und unter Aufsicht einen selbst mitgebrachten Schnelltest durchführt, dessen Ergebnis die verantwortliche Person notiert.
  • Vorraussetzung: einer der drei gemeldeten verantwortlichen Personen ist anwesend (Gerwin Maibach, Torsten Schmalbruch, Volker Kram).
  • Nur wenn Gerwin anwesend sein kann, bieten wir die Schnelltestmöglichkeit vor Ort an – ansonsten entfällt diese Möglichkeit – beides geben wir am Vortag jeweils in der Whatsapp-Gruppe bekannt

Update vom 17.6.2021:

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Nachgang zu unserer u.g. Email vom 04.06.2021 leiten wir Ihnen anbei die 23. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes-Rheinland zur Kenntnis weiter. Die Verordnung tritt am 18.06.2021 in Kraft und ist bis einschließlich 01.07.2021 gültig.

Abweichend zu den u.g. Regeln der ablaufenden Verordnung beinhaltet die ab 18.06. geltende Landesverordnung hinsichtlich des Vereinssports im Innenbereich folgende Änderungen/Lockerungen:

  • Die Personenhöchstgrenze verdoppelt sich von bisher 1 Person je 20 m2 Hallenfläche auf 1 Person je 10 m2 Hallenfläche.
  • Die Testpflicht für Kinder bis einschließlich 14 Jahren entfällt (bisher Kinder bis 5 Jahren).
  • Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen (Umkleiden, Duschen, Toilettenräume) ist unter Beachtung der allg. Schutzmaßnahmen, insbesondere des Abstandsgebotes,  gestattet.
  • Gruppen von maximal 20 (bisher 10) Erwachsenen plus Trainer (verantwortliche Person) sowie vollständig geimpfter bzw. genesener Personen sind möglich. Bei den Kindern bis 14 Jahren bleibt die Personenzahl mit höchstens 25 bestehen.

Kreisverwaltung WW